XXII. Sächsisches Altlastenkolloquium
Nachbetrachtung zum 22. Sächsischen Altlastenkolloquium
am 8. und 9. November 2012 in Dresden
Heidemarie Wagner, SMUL
In der Einladung zum diesjährigen Sächsischen Altlastenkolloquium heißt es: „Nach wie vor stehen wir vor der Aufgabe, ökologische Altlasten zu behandeln und in verwertbare Flächen zu überführen. Dieser Prozess ist aber einem stetigen Wandel unterworfen. Zum einen entwickelt sich der Stand der Sanierungstechnik weiter, zum anderen ändern sich die ökonomischen Rahmenbedingungen. Was bleibt ist das Ziel, die Altlastenbehandlung so nachhaltig wie möglich zu gestalten.“
Der Einladung des Landesverbandes Sachsen des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK) als Veranstalter und des Dresdner Grundwasserforschungszentrums e. V. (DGFZ) als Partner zum 22. Sächsischen Altlastenkolloquium am 8. und 9. November 2012 in Dresden sind wieder fast 200 Teilnehmer und 18 Aussteller gefolgt. Als Vorsitzender des BWK-Landesverbandes Sachsen begrüßte Dr. Andreas Eckardt die Teilnehmer an dem neuen Veranstaltungsort, dem historischen Ballsaal „Lindengarten“ im Quality Hotel Plaza.
Als Vertreter des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), das auch in diesem Jahr die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen hat, richtete Herr Ulrich Kraus, Abteilungsleiter Wasser, Boden, Wertstoffe ein Grußwort an die Teilnehmer.
Zu Beginn erinnerte er an die Konferenz „Sanierung kontaminierter Standorte - Schlüssel für ein effizientes Flächenmanagement in der EU“ vor ziemlich genau einem Jahr im Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel. Hier hatte sich das SMUL aktiv eingebracht und diese Veranstaltung gemeinsam mit der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission organisiert. Als Redner hatten der Sächsische Staatsminister Frank Kupfer, der EU-Umweltkommissar Janez Potočnik, der Generaldirektor der Generaldirektion Umwelt Karl Falkenberg und weitere Vertreter aus Deutschland, Frankreich und Dänemark teilgenommen.
Herr Kraus erläuterte das sächsische Anliegen auf dieser gemeinsamen Konferenz, das in der Darstellung der Altlastensanierung als beherrschbares Problem bestand. Wichtig seien dabei eine systematische Vorgehensweise, eine flächendeckende Erfassung der Standorte, die Priorisierung der Maßnahmen und die Schaffung eines (ausreichenden) Finanzierungsrahmens. Zu der von der EU-KOM vorgeschlagenen Boden-Rahmenrichtlinie bliebe Sachsen weiterhin bei seiner ablehnenden Haltung, da auch ohne eine EU-Richtlinie ein effizienter Bodenschutz möglich ist. Wichtig sei die weitere Förderung von Sanierungsmaßnahmen auch in der neuen EU-Strukturfondsperiode 2014-2020.
Zur Situation in Sachsen stellte Herr Kraus fest, dass nach umfangreichen Änderungen der Verwaltungspraxis der Altlastenfreistellung, bedingt durch die Pauschalierung und die Verwaltungsreform, das Geschäft in ruhigem Fahrwasser läuft. Er dankte allen im Saal, die dazu beigetragen haben. Stellvertretend für die vielen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altlastenfreistellung nannte er zwei umfangreiche Projekte, die in diesem Jahr beendet wurden:
Für die BAUFELD MINERALÖLRAFFINERIE Chemnitz-Klaffenbach sei 2012 die Sanierung von fünf Säureharzteichen und einer Feststoffdeponie abgeschlossen worden. 400.000 Tonnen flüssige und pastöse Säureharzrückstände mit einem hochaggressiven Schadstoffpotenzial sowie sonstige Abfälle seien überwiegend thermisch verwertet worden. Die Kosten dieser Sanierung beliefen sich auf ca. 120 Mio. €. Zukünftig sei noch der Betriebsstandort der Altölraffinerie in Klaffenbach selbst zu sanieren.
Auch beim Ökologischen Großprojekt Dresden Coschütz-Gittersee sei 2012 die Sanierung der ehemaligen Uranerzaufbereitungsanlage „Uranfabrik 95“ mit der Verwahrung der letzten der beiden Absetzanlagen abgeschlossen worden. Damit sei ein 76 Hektar großes Areal von radioaktiven und sonstigen Schadstoffkontaminationen befreit und unter Einbeziehung angrenzender Flächen in ein modernes Gewerbegebiet umgestaltet worden. 51 neue Ansiedlungen mit ca. 2.200 geschaffenen Arbeitsplätzen seien Zahlen, die für sich sprächen. Damit sei der Standort Coschütz-Gittersee ein besonders gelungenes Beispiel, wie Altlastensanierung auch zur Reduzierung des Flächenverbrauchs beitragen könne. Die Gesamtkosten dieser Altlastensanierung beliefen sich auf ca. 45 Mio. €.
Am Ende seines Grußwortes ging Herr Kraus auf die Nachhaltigkeit im Rahmen der Altlastensanierung ein. Dabei sei es zwingend notwendig, die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme zu prüfen und die bereitgestellten Mittel effektiv einzusetzen. Das Notwendige für die Abwehr von Gefahren müsse getan werden, nicht das Machbare. Auch das sei Nachhaltigkeit, denn die Mittel zur Altlastensanierung seien begrenzt und könnten nur einmal ausgegeben werden. Das 22. Sächsische Altlastenkolloquium solle auch dazu beitragen, nachhaltige und bezahlbare Wege bei der Altlastensanierung zu finden.
Der Referatsleiter Grundsatzfragen, Recht der Abteilung Wasser, Boden, Wertstoffe des SMUL, Wolf-Dieter Dallhammer, übernahm den ersten Fachbeitrag des Kolloquiums. Seinen Vortragstitel präzisierte er am Rednerpult in „Verkehrsfähigkeit der Altlastenfreistellung – Änderung der sächsischen Verwaltungspraxis im Licht der Rechtsprechung“.
Ausgangspunkt des Vortrags von Herrn Dallhammer war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) zur Übertragbarkeit eines Freistellungsantrages und somit zu Verkehrsfähigkeit der Altlastenfreistellung. Sinn und Zweck der Altlastenfreistellung sei demnach nicht jede Investition zu fördern, sondern nur Investitionen, die in einem Zusammenhang mit dem Investitionshemmnis ökologische Altlasten im Freistellungsantrag hinreichend beschrieben sind. Die Antragsabtretung käme nur dann in Betracht, wenn der Rechtsnachfolger das vom ursprünglichen Antragsteller bezeichnete Vorhaben fortführen will.
Der Beschluss des BVerwG vom 25. Juli 2011 (Az.: 7 B 25/11) zu einem sächsischen Fall hätte zu einer Änderung der hiesigen Verwaltungspraxis der Altlastenfreistellung geführt. Die bisherige Praxis des „Ruhend stellen zur späteren Abtretung“ würde aufgegeben. Das beträfe noch ca. 1.000 Anträge, die derzeit einer Entscheidung zugeführt, d. h. regelmäßig abgelehnt werden. Mit diesem Vorgehen sei absehbar, dass die lange und erfolgreiche Ära der Altlastenfreistellung auslaufen wird. Für künftige neue Investitionen müsse – wie bei Investoren ohne Altlastenfreistellung auch – auf andere Finanzierungs- oder Förderinstrumente zurückgegriffen werden.
Im anschließenden ersten Themenblock, der von Dr. Stefan Seiffert (Referatsleiter Bodenschutz, Altlasten, Geologie des SMUL) moderiert wurde, standen Themen der Bundesrechtssetzung im Mittelpunkt. Dr. Jens Utermann (Umweltbundesamt) stellte die Ableitung der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser im Rahmen der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung sehr anschaulich dar und erläuterte die Einführung methodenspezifischer Prüfwerte. Zur Anwendung der Werte sollen Einmischprozesse am Ort der Beurteilung Berücksichtigung finden. Im anschließenden Vortrag stellte Jörn Fröhlich (MLUR, Schleswig-Holstein) als Obmann der LABO-Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Arbeitshilfe für den Ausgangszustandsbericht deren Inhalte vor. Hintergrund ist, dass in Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in deutsches Recht bis Anfang 2013 für bestimmte Fälle die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts für Boden und Grundwasser vorzusehen ist.
In dem von Jürgen Bunk (SMUL) moderierten zweiten Themenblock ging es um länderbezogene Ansätze der Altlastenbehandlung. Die Themenpalette der Vorträge reichte von Bauplanungen und -maßnahmen an Altlastenstandorten (Dieter Hülpüsch, RP Darmstadt) über das Bodenplanungsgebiet im Raum Freiberg (Steffen Schürer, Landesdirektion Sachsen) bis hin zur Erfassung und Bewertung des Einflusses von Punktquellen bei der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Im letztgenannten Vortrag erläuterte Constanze Fröhlich (ARCADIS) das Vorgehen bei der Identifizierung der Punktquellen (Altlasten), die entsprechend der WRRL für den schlechten chemischen Zustand des Grundwasserleiters EL1-1+2 im Raum Dresden zuständig sind. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde eine Methodik entwickelt, um Schadstoffquellen zu lokalisieren und die Schadensbereiche in Anzahl und Ausbreitung zu präzisieren. Auf dieser Grundlage konnten erste Prognosen für die Erreichung der Qualitätsnormen nach WRRL erarbeitet werden. Insbesondere durch die aktuelle Fortführung von gezielten Grundwasseruntersuchungen wurden erhebliche Reduzierungen von Flächen mit Schwellenwertüberschreitungen nachgewiesen, die z. T. zu einer Neubewertung und -einstufung des chemischen Zustandes des Grundwasserkörpers führten.
Der erste Veranstaltungstag war insgesamt durch die intensive Diskussion der einzelnen Vorträge geprägt. Diese wurden mit interessanten und vielschichtigen Gesprächen beim Abendbüfett im Ausstellungsbereich fortgesetzt. Am zweiten Tag standen in drei weiteren Themenblöcken vor allem Praxisbeispiele im Mittelpunkt.
Der dritte Themenblock wurde von Dr. Thomas Sommer (GWZ Dresden) moderiert und stand unter der Überschrift „Verhältnismäßigkeit bei Sanierungsentscheidungen“. Die Beiträge umfassten neben einem Beispiel für verhältnismäßige Sanierung aus dem Landkreis Meißen (Eberhard Casals, URS) und der Verhältnismäßigkeitsbetrachtung bei der Entscheidung über die Durchführung von MNA (Dr. Johannes Müller, LBEG) auch die Verantwortung und Haftung des Gutachters (Dietmar Reiersloh, ARCADIS).
Praxisbeispiele standen im vierten und fünften Themenblock im Mittelpunkt. Dabei ging es sowohl um die Flächenrevitalisierung (Moderation: Dr. Uwe Ferber, Projektgruppe Stadt + Entwicklung) als auch um Sanierungstechniken (Moderation: Heidemarie Wagner, SMUL).
Im Rahmen des Blockes Flächenrevitalisierung stellte Dr. Erik Nowak (SMUL) das sächsische Handlungsprogramm zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme vor. Bei den anschließend vorgestellten Einzelfällen ging es um die Großprojekte in BUNA und Böhlen (Frank Richter, DOW) sowie um die Bergbausanierungen im alten Steinkohlenrevier Freital (Dr. Thomas Sommer, GWZ Dresden).
Der Block Sanierungstechniken begann mit der Darstellung eines etablierten Verfahrens zur mikrobiologischen on-site-Behandlung von organisch belastetem Material (Michael Hagedorn, Dierichs & Hagedorn Consulting GmbH). Dr. Karsten Menschner (CDM Consult GmbH) erläuterte ein Forschungsprojekt zur sequenziellen Direktgasinjektion zur Steuerung anaerober und aerober Reaktionsräume zur effektiven mikrobiologischen in-situ-Sanierung am Beispiel eines LCKW-Schadens. Im letzten Vortrag wurde über einen realmaßstäblichen Feldversuch zur Injektion alkalischer Lösungen in die Grube Königstein (Dr. Uli Uhlig, GIP) berichtet. Speziell die Beispiele des zweiten Tages machen die Vielschichtigkeit der Altlastenbearbeitung deutlich.
Das Schlusswort war dem Vorsitzenden des BWK-Landesverbandes Sachsen, Dr. Andreas Eckardt, vorbehalten. Er dankte den Referenten und Moderatoren für ihre Beiträge und den Teilnehmern für ihr reges Interesse sowie für die interessanten Diskussionen. Für das kommende Jahr kündigte Herr Dr. Eckardt die Dresdner Grundwassertage an, die am 18. und 19. Juni 2013 in der Dreikönigskirche Dresden unter dem Thema „Entwicklung und Applikation innovativer GW-Schutz- und GW-Behandlungsmaßnahmen“ stattfinden werden.